Erfolgreiche Schutzstrategien für Buchenwälder
Dr. Volker Scherfose / Bundesamt für Naturschutz, Leiter des Referates Gebietsschutz/Großschutzgebiete
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Schutzgebietsprogramm der Konvention über die biologische Vielfalt, die auch von Deutschland unterzeichnet wurde, sieht vor, das weltweite Schutzgebietssystem kontinuierlich weiter zu entwickeln. Die nationale Biodiversitätsstrategie des Bundes setzt seit dem Jahre 2007 u.a. das Ziel zur Wildnisentwicklung auf 2% der Bundesfläche bis 2020. Dies bezieht sich auf alle Ökosysteme. Für Wälder wurde das Ziel gesetzt, bis 2020 5% aus der Nutzung zu entlassen und für Waldflächen der öffentlichen Hand werden diesbezüglich 10% angestrebt.
Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt
In Deutschland wurde am 7. November 2007 die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt vom Bundeskabinett verabschiedet. Auf internationaler Ebene hat die Generalversammlung der UN im Dezember 2010 die
Jahre 2011 bis 2020 zur UN-Dekade der biologischen Vielfalt erklärt. Auch Deutschland wird sich an der Umsetzung der globalen Biodiversitätsziele beteiligen.
Daraus ergeben sich auch konkrete Anforderungen an die öffentlichen Forstbetriebe in Deutschland, so die Forderungen, eine Strategie zur vorbildlichen Berücksichtigung der Biodiversitätsbelange für alle Wälder im Besitz der öffentlichen Hand zu entwickeln und auf 10% der Waldfläche der öffentlichen Hand eine natürliche Waldentwicklung zuzulassen. Meines Erachtens ist das auch im Zusammenhang mit dem Soonwald wichtig zu wissen, weil es ja im Soonwald einen recht hohen Anteil an Staatswald und auch einen gewissen Anteil an Kommunalwald gibt.
Deutschlands weltweite Verantwortung für Buchenwälder
Deutschland besitzt eine weltweite Verantwortung zum Schutz von Buchenwäldern. Das ist uns eigentlich erst in den letzten ein bis zwei Jahrzehnten richtig bewusst geworden. 2011 hat das Welterbekomitee der UNESCO entschieden, auch die „Alten Buchenwälder Deutschlands“ in die Liste des Welterbes einzuschreiben. Das UNESCO-Welterbeübereinkommen stellt herausragende, einmalige Natur- und Kulturgüter unter weltweiten Schutz. Nach der Fossilienfundstätte Grube Messel (eingeschrieben 1995) und dem Wattenmeer (2009) sind die Buchenwälder die dritte Weltnaturerbestätte in Deutschland. Unsere Buchenwälder stehen nun auf einer Stufe mit weltweit so bedeutenden Stätten wie dem Yellowstone Nationalpark, den Galapagos Inseln oder der Serengeti.
Buchenwälder: als Biotoptyp bereits „gefährdet“
Irgendwann werden Buchenbestände im Wirtschaftwald forstlich genutzt. Ich denke, es ist das gute Recht, dass auch die Buche neben den anderen Wirtschaftsbaumarten genutzt wird. Der Einschlag findet in der Regel zwischen 110 und 120 Jahren statt. Aber die Buche kann bis zu 300, ja 400 Jahre alt werden. Wir haben durch die Nutzung demzufolge ein Defizit an alten bis sehr Bäumen und an Totholz. Das ist wirtschaftlich bedingt. Dennoch gibt es hier ein Potential und auch die Notwendigkeit, gerade an dieser Praxis etwas zu ändern, um die Biodiversität zu erhöhen. Und die nimmt gerade in den Beständen mit einem Alter ab 150 bzw. 200 Jahren deutlich zu.
Theoretisch wären wir in Deutschland ein Buchenland, aber faktisch sind wir es leider nicht. Die Laubwaldfläche beträgt derzeit ca. 42% der Waldfläche, der Buchenwaldanteil aber nur rd. 16%. Buchenwald-Bestände über 160 Jahre sind selten. Dauerhaft nutzungsfreie Buchenwälder umfassen in Deutschland nur ca. 50000 Hektar (0,45% der Waldfläche). Da gibt es also noch deutliche Defizite. Buchenwälder sind zwar robust, aber trotzdem mittlerweile auf der roten Liste mit dem Status „gefährdet“, einzelne Typen wie montane Buchenmischwälder oder Blaugras-Buchenwälder sind sogar stark gefährdet.
Waldbau: Altersklassen- oder Dauerwald
Manchmal findet man Buchenwälder vor, die in ihrer Strukturvielfalt recht eintönig sind. Dies sind dann häufig sog. Altersklassenwaldstrukturen. Gemeint sind Wälder starker menschlicher Beeinflussung ohne eine ausgeprägte Schichtung mit vielen gleichaltrigen Bäumen. Darauf haben auch überhöhte Wildbestände häufig einen Einfluss. Wenn man einzelne Flächen einzäunt, stellt man z.B. immer wieder fest, dass viele Arten wieder unverbissen aufkommen können und die Bestände in kurzer Zeit ganz anders aussehen. Es spielen aber v.a. waldbauliche Aspekte eine Rolle, jedenfalls ist dieser Altersklassenwald – so schön er auch zuweilen aussehen mag – nicht eine Form von Natürlichkeit, sondern eine spezielle Form der menschlichen Bewirtschaftung. Sinnvoller wäre hingegen ein Waldbau, der sich am Dauerwaldprinzip orientiert. Hier wird versucht, in jedem Einzelbestand möglichst viele Altersstadien vorzuhalten.
Typen der Bewirtschaftung
Man kann die verschiedenen Waldbestände auch anhand ihrer Nutzung bzw. Bewirtschaftung unterteilen Typ A (Nichtnutzung, natürliche Dynamik auf großer Fläche) wäre z.B. ein klassischer Nationalpark, zum Beispiel ein Buchenwald-Nationalpark, von denen es ja erst wenige in Deutschland gibt (z.B. NLP Hainich, Kellerwald-Edersee oder Jasmund). Dann käme ein Typ B (Natürliche Dynamik-Bereiche innerhalb von überwiegend genutzten Wäldern), hier hätten wir im Prinzip eine Mischung aus Segregation und Integration. FSC-zertifizierte Wälder wären ein Beispiel.
Der Begriff Segregation bezeichnet im Allgemeinen einen Vorgang der Entmischung von unterschiedlichen Elementen in einem Beobachtungsgebiet, von lateinisch „segregatio“ für ‚Absonderung‘, ‚Trennung´.
Der Begriff Integration bezeichnet die Herstellung eines Ganzen von von lateinisch „integrare“, deutsch „wiederherstellen“.
Der Typ C meint die naturverträgliche Nutzung, die an Naturschutzzielen orientiert ist. Ziel sind hier je nach Ausgangstyp naturnahe Bestände oder Mischwaldbestände, also nicht nur reine Buchenbestände. Dafür wären PEFC-zertifizierte Wälder ein Beispiel. Danach käme Typ D – dies wäre der Waldbau ohne besondere Berücksichtigung von Naturschutzbelangen, häufig auf privaten Flächen praktiziert. Typ E wäre dann erreicht, wenn wir es mit Plantagen zu tun haben, aber diese gibt es bei Buchenwäldern meines Wissens nur sehr selten in Deutschland. Auch beim integrativen Naturschutz (beim segregativen Naturschutz (Typ A) ist es anders), könnten sich danach Prozessschutzgebiete und kleinere Urwälder von morgen inmitten von wirtschaftlich genutzten Wäldern entwickeln (Typ B) – entscheidend ist hier jedoch die Flächengröße dieser „Urwaldzellen“, wobei vom Grundsatz her gilt: je größer, desto besser.
Totholzanteile als Wert gebender Faktor
Es hat sich gezeigt, dass erst ab Mengen von 35 bis 120 m³ Totholz pro Hektar seltene und bedrohte Arten wieder häufig werden. Dies sind v.a. Flechten, Moose, Pilze sowie sog. xylobionte Insektenarten (v.a. Käfer). In den recht jungen deutschen Nationalparken liegt der Wert im Mittel bei rd. 35 m³/ha, dort beginnt es also gerade erst spannend zu werden. Hier ragt lediglich der NLP Bayerischer Wald deutlich heraus. Zum Vergleich: In den deutschen Naturwaldreservaten wurden bisher Totholzanteile von 10-60, im Einzelfall bis 180 m³/ha nachgewiesen. Biosphärenreservate haben nur einen kleinen Anteil an Prozessschutzgebieten, selbst dort liegen die Werte mit 15 -20 m³/ha Totholz deutlich darunter. Auch in Naturschutzgebieten sind es nicht mehr als 15 -20 m³ Totholz pro Hektar. Das ist nicht viel mehr als im Wirtschaftswald. Das heißt, da ist noch deutlich Luft nach oben. Auch Natura 2000 bringt nicht so tolle Ergebnisse und alles andere (NRP, LSG) fällt dann deutlich ab. Insgesamt ist also festzustellen, dass selbst in den deutschen Schutzgebieten die Totholzanteile noch recht gering sind, was auf nur geringe Anteile von Nichtnutzung hindeutet. 20 oder 30 m³/ha Totholz in geschützten Wäldern sollten eigentlich eher das Minimum sein.
Schutz der Wälder mittels Schutzgebieten
Die wichtigsten nationalen Schutzgebietskategorien sind: Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete sowie die Schutzgebiete gemäß Natura 2000.
Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke werden aufgrund ihrer Flächengröße auch als Großschutzgebiete bezeichnet.
lmmerhin 47% der deutschen Wälder sind als Landschaftsschutzgebiet geschützt. Das klingt erst mal ganz gut, aber jeder, der die Schutzwirkung von Landschaftsschutzgebieten kennt, weiß, dass dieses nicht sehr viel zu bedeuten hat. Naturparke wiederum sind im Grunde nur zu rd. 50% ihrer Kulisse Landschaftsschutzgebiete und daher in ihrer Schutzwirkung noch schwächer. Immerhin ein Viertel der deutschen Wälder sind aber inzwischen als Natura 2000-Gebiete gemeldet.
Natura 2000
Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein zusammenhängendes Netz europäischer Schutzgebiete, bestehend aus Fauna-Flora-Habitat, das sind die sogenannten FFH-Gebiete und die Vogelschutzgebiete, VSG. Das Netz repräsentiert die typischen, die besonderen und die seltenen Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten Europas.
Wegen nicht ausreichender Meldung von geeigneten Gebieten wurde Deutschland 1998/99 von der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt und am 11.09.2001 von diesem verurteilt. Bis 2002 hatten die Bundesländer daraufhin rund 3.500 Gebiete gemeldet, die jedoch als weitgehend defizitär bewertet wurden. Deutschland hatte daraufhin der EU-Kommission im März 2003 einen Zeitplan zur Abarbeitung dieser Defizite in mehreren Stufen bis Januar 2005 vorgeschlagen. 2004 und 2005 unternahmen die Bundesländer erhebliche Anstrengungen, um weitere FFH-Gebiete zu melden. So hatte sich 2005 der Meldeanteil gegenüber Dezember 2003 um ca. 2,5 % erhöht (ohne Bodensee, Meeres-, Watt- und Boddenflächen). Nach Aufforderung durch die EU-Kommission wurden im Februar 2006 weitere 18 FFH-Gebiete und 9 Gebietserweiterungen nach Brüssel gemeldet. Damit liegt der deutsche Beitrag der FFH-Gebiete zum Aufbau des Netzes Natura 2000 in Brüssel vor.
Der Anteil streng geschützter Gebiete ist hingegen deutlich geringer. Derzeit sind 3,6% der bundesdeutschen Fläche als Naturschutzgebiete ausgewiesen, das ist nicht besonders viel. Auf die Wälder bezogen wären das rd. 6%. Nationalparke bedecken sogar mit 0,55% nicht einmal 1% der Landfläche Deutschlands.
Die Situation in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz hat 120 FFH-Gebiete, das sind 12,9 % der Landesfläche und 57 Vogelschutzgebiete, das sind 12,2 % der Landesfläche, an die Europäische Kommission gemeldet. Insgesamt gehören ca. 385.000 Hektar in Rheinland-Pfalz zu Natura 2000. Dies entspricht knapp 20 % der Landesfläche.
Rheinland-Pfalz hat immerhin 45% der Buchenwälder als FFH-Gebiete ausgewiesen. Das ist im Vergleich zu den anderen Bundesländern ein gutes Ergebnis. Doch wie geht es weiter in diesen FFH-Gebieten, die ja noch als Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen? Hier bietet sich sowohl der Schutz als NSG oder LSG an. Die Fläche der Naturschutzgebiete umfasst derzeit nur 1,9% der Landesfläche, ist also weit unterdurchschnittlich. Da gibt es also noch viel Luft nach oben und man sollte zum Beispiel einzelne FFH-Gebiete als Naturschutzgebiete ausweisen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Rheinland-Pfalz, was die Buchenwälder anbelangt, mit 160000 Hektar einen hohen Anteil im bundesweiten Vergleich hat und damit auch für seine Buchenwälder eine besondere Verantwortung trägt. Für den Soonwald könnte das bedeuten, dass man Teile als Prozessschutzgebiete ausweist oder vorhandene Naturwaldreservate erweitert und diese Bereiche dann als NSG sichert.
Schutz der Buchenwälder – welche Möglichkeiten gibt es?
Wir vom Bundesamt für Naturschutz empfehlen ausdrücklich die weitere Ausweisung von großflächigen Buchenwäldern in Nationalparken, soweit die Nationalparkkriterien erfüllt werden können. Wie sie wissen, gibt es in Rheinland-Pfalz noch keinen Nationalpark.
Man kann auch in den bestehenden Naturschutzgebieten noch einiges tun. Die meisten Wald-Naturschutzgebiete leisten aus meiner Sicht noch zu wenig für den Prozessschutz. Man sollte also dort die Totholzanteile erhöhen. Oft wird behauptet, es geht zunächst einmal darum, den Gebietszustand zu erhalten. Das ist aus meiner Sicht zu kurz gesprungen. Man sollte sich vielmehr bemühen im Management auch einiges für die Entwicklung der Gebiete zu tun. So müssen z.B. dringend qualifizierte Managementpläne aufgestellt und v.a. umgesetzt werden. Dabei sind die Länder gefordert, sich auf bestimmte Erhaltungs- und Entwicklungsziele festzulegen. Dazu kommt häufig der nächste wichtige Schritt: wie bringe ich v.a. auf Flächen, die nicht im öffentlichen Eigentum sind, diese Strategien in die Forsteinrichtungswerke? Das ist sicherlich einer der schwierigsten Prozesse, denn es geht ja um Geld und die Umsetzung entsprechender Maßnahmen. Außerdem müssen in NATURA 2000 Gebieten Erfolgskontrollen für die Berichtspflichten und auch ein FFH-Monitoring durchgeführt werden.
Konkrete Absicherung der Schutzziele
Wichtig ist, dass die Waldflächen z.B. in den Naturschutzgebieten auf Dauer im Hinblick auf ihre Naturschutzqualitäten gesichert werden müssen. Wie kann man das erreichen? Ganz konkret kann man natürlich Flächen kaufen, das ist die beste, aber auch die teuerste Lösung. Man kann langfristig pachten, aber Wälder brauchen lange Zeiträume, um z.B. die Wert gebende Reife- und Zerfallsphase zu erreichen. Hier kann man mit 30 jährigen Pachtlaufzeiten quasi nichts erreichen. Manche Bundesländer gewähren Ausgleichszahlungen. Doch was bringt es, wenn man z.B. einen 80jährigen Buchenwald mit 30jährigen Ausgleichszahlungen belegt und der Eigentümer danach wieder normal wirtschaften kann? Dies wäre meines Erachtens kein gutes Geschäft für den Naturschutz. Man kann natürlich auch Einzelbäume im Sinne des integrativen Naturschutzes aus der Nutzung zu nehmen, aber der Kontrollaufwand für Behörden dafür ist immens und man sollte sich in solchen Fällen genau überlegen, ob dies sinnvoll ist. Besser wären hier größere Gebiete von 10, 20, 30 oder mehr Hektar, da der Kontrollaufwand und die negativen Randeffekte dann wesentlich geringer sind. Daneben gibt es noch freiwillige Vereinbarungen. Das kann etwas bringen, wenn man jemanden findet, der großzügig sein möchte, auch im Sinne seines gesellschaftlichen Beitrages. Wichtig ist aber vor allem die Selbstbindung der öffentlichen Hand. Sie muss mit gutem Beispiel vorangehen, wenn es zum Beispiel um das 2%-, oder 5 % – oder 10%-Ziel geht. Vor allem die öffentliche Hand muss Flächen, die nicht weiter genutzt werden sollen, mit einbringen und dies z.B. auch grundbuchlich absichern. Auch hier wird häufig nach Kompensation gerufen und unter den jetzigen Bedingungen, wo z.B. die Kommunen kaum noch Geld in den Kassen haben, gestaltet sich dieses oft schwierig. Letztlich gibt es noch die Möglichkeit der Ausweisung von neuen Schutzgebieten. Das ist häufig nicht sehr beliebt, aber es ist der Mühe wert.
Fazit für den Soonwald
Nach den vielen allgemeinen Statements dieses Beitrages kann man für den Soonwald folgendes Fazit ziehen: ein konsequenter Waldumbau in Richtung Buchen- bzw. Laubwald ist das Gebot der Stunde, dazu eine Reduzierung nicht naturverträglicher Nutzungen. Für das FFH-Gebiet sollte ein Managementplan erstellt werden; die Altholzanteile müssen erhöht und eine zusätzliche Ausweisung von Buchenwald- Prozessschutzgebieten sollte angegangen werden. Das kann man gut mit der Vergrößerung von Naturschutzgebieten verknüpfen. Und meine letzte Empfehlung lautet: das Land Rheinland-Pfalz sollte prüfen, ob der Soonwald nicht vielleicht als Entwicklungsnationalpark in Frage kommt, und diesbezüglich vielleicht eine Machbarkeitsstudie oder – bei positivem Ergebnis – eine konkrete Entwicklungskonzeption in Auftrag geben.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!