Rodung eines alten Eichenwaldes in Pferdsfeld verhindern – mögliche strafbare Handlung

Wir wurden vor wenigen Tagen darüber informiert, dass im Industrie- und Gewerbegebiet Pferdsfeld, 55566 Bad Sobernheim, demnächst die Rodung eines etwa 0,5 ha großen Eichenbestandes durchgeführt werden soll, der aus gesunden, etwa 150-jährigen Bäumen besteht.

Auf der zu rodenden Fläche und angrenzenden Parzellen soll nach unserer Kenntnis eine Teststrecke für E-Automobile bzw. Reifen gebaut werden.
Bei einer Begehung vor Ort haben wir am 4. Februar 2024 festgestellt, dass eine große Zahl von Bäumen bereits zum Fällen mit weißen Kreuzen markiert ist. Ferner haben wir auf einer an den Eichenbestand angrenzenden Wiesenfläche große Mengen deponierten Erdaushubs dokumentiert, der augenscheinlich stark verunreinigt ist, etwa mit Kunststoffrohren. In Spurrinnen, die Fahrzeuge in dem Wiesengelände hinterlassen haben, waren auf der Wasseroberfläche Filme zu erkennen, die möglicherweise von mineralischem Öl stammen, evtl. aber auch landwirtschaftliche Rückstände sind.

In einem Kleingewässer lagen Altreifen. Ein Teil des Erdaushubs befindet sich auf einer Parzelle, die zum Biotop BT-6111-0162-2010 «Wiesenareal S
Entenpfuhl» gehört, FFH-Lebensraumtyp 6510 – Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis).

Nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 LNatSchG RLP stellen solche mageren Flachland-Mähwiesen gesetzlich geschützte Biotope dar. Die planmäßige Ablagerung großer Erdmassen auf einer solchermaßen geschützten Fläche stellt unseres Erachtens einen klaren Verstoß gegen diese gesetzliche Regelung dar. Zudem stellt die Verunreinigung von Boden, z.B. mit Öl, eine Straftat nach § 324a StGB dar.

Die bevorstehende Rodung soll auf folgenden Flurstücken geschehen: Gemarkung Pferdsfeld, Flur 7, Flurstücke 34 & 36; Flur 1, Flurstück 3/23.
Die deponierten Erdmassen haben wir auf folgendem Flurstück festgestellt, dessen nordöstlicher Teil zum o.g. Biotop gehört: Gemarkung Pferdsfeld, Flur 1, Flurstück 3/23.

Die Rodung eines gesunden, alten Eichenbestandes stellt nach unserer Auffassung einen nicht tolerierbaren Eingriff in die Natur dar, wogegen wir hiermit deutlich protestieren.